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Staatliche Förderung

 

So werden Sie gefördert!

Zum 01. August 2006 wurden die Ich-AG und das Überbückungsgeld zum neuen Förderinstrument, dem Gründerzuschuss, zusammengefast. Über die Voraussetzungen und die Förderungsdauer- und Höhe können Sie sich hier informieren.  

Voraussetzungen

  • Das Förderinstrument bleibt auf die Gruppe der Arbeitslosengeld(ALG)-I-Bezieher beschränkt.

  • Zwingende Fördervoraussetzung bleibt ein von einer fachkundigen Stelle überprüfter tragfähiger Businessplan.  

Förderungsdauer - und höhe

Die Förderung wird aus zwei Phasen bestehen und kann insgesamt 15 Monate dauern:

  • Grundförderung: Neun Monate lang können arbeitlose Existenzgründer eine Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG I) zuzüglich 300 Euro monatlich erhalten. Auf diese erste Förderphase haben Antragsteller einen Rechtsanspruch.

  • Aufbauförderung: In der zweiten Förderphase können arbeitslose Existenzgründer für sechs weitere Monate eine Pauschale von 300 Euro erhalten. Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

 

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