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Behördengänge

 

Lästig, aber notwendig!

Daher lohnt es sich, im Voraus eine Liste mit den notwendigen Behördengängen zusammenzustellen, damit Sie auf dem Wege Ihrer Existenzgründung nicht etwas Wesentliches vergessen.

  • Handwerkskammer

Sie können einen handwerklichen Betrieb nur führen, wenn Sie bei der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sind. Dort werden Sie in die so genannte Handwerksrolle eingetragen.

  • Gewerbeamt

Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit müssen Sie beim Gewerbeamt anmelden. Und wo? Bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeindebehörde. 

  • Finanzamt

Empfehlung: Teilen Sie Ihrem Finanzamt persönlich mit, dass Sie ein Gewerbe gründen und beantragen Sie auch gleich die Zuteilung einer Steuernummer.

  • Arbeitsamt

Auch beim Arbeitsamt müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Sie erhalten eine Betriebsnummer, die in die Versicherungsnachweise Ihrer Arbeitnehmer eingetragen wird.

  • Sozialversicherung

Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, ob Versicherungspflicht besteht.

  • Steuerberater

Die Bestimmungen des Steuerrechts sind nicht immer leicht zu durchschauen. Professionelle Hilfe durch einen Steuerberater kann Ihnen Arbeit und Ärger ersparen.

  • Berufsgenossenschaft

Die Gründung Ihres Unternehmens müssen Sie auch Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen. Diese ist u. a. zuständig für die Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter.

  • Versorgungsunternehmen

Ihr zu gründendes Unternehmen benötigt mit Sicherheit Strom, Wasser usw. und produziert unter Umständen Müll und Abwässer etc. Aus diesem Grund sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit einem Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen, um diese Dienstleistungen rechtzeitig zur Gründung Ihres Unternehmens zu erhalten.

  • Postamt

Auf Ihrem Marsch durch die Institutionen sollten Sie auch den Gang zu Ihrem zuständigen Postamt nicht vergessen. Hier können Sie bei Bedarf ein Postfach anmieten oder eine Postvollmacht für Mitarbeiter erteilen.

 

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