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Eine Übersicht zur Absicherung Ihrer Haftungsrisiken  

Verschaffen Sie sich einen Überblick und finden Sie die für Ihr Unternehmen beste Zusammensetzung an Versicherungen heraus. 

Absicherung

Beschreibung der Absicherungsform und deren Besonderheiten

unternehmerische Risiken

Muss

nach Bedarf

Betriebshaftpflicht

Absicherung von Schäden, die Dritte durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erleiden. Die Privathaftpflicht- versicherung ist mitversichert.

Die Absicherungsform schützt vor finanziellen Belastungen für den Fall, dass der Betriebsinhaber von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

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Produkthaftpflicht

Absicherung von Schäden, die durch die vom Landwirt hergestellten und gelieferten Erzeugnisse (z.B. Getreide, Milch, Fleisch) entstehen. (Einschluss in die BHV).

Schäden durch Lieferung fehlerhafter Produkte. (z.B. hemmstoffbelasteter Milch, salmonellen- verseuchte Eier, belastetes Getreide).

 

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Gewahrsamschaden

Absicherung von Schäden, die an zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzten fremden Geräten entstehen. (Einschluss in die BHV).

Absicherung von Schäden, die an geliehenen Maschinen auf Grund von Unachtsamkeit entstanden sind.

 

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Tierhaltpflicht

Absicherung von Schäden, die durch die vom Landwirt gehaltenen Tiere entstehen. (Einschluss in die BHV).

Schäden, die durch die gehaltenen Tiere entstehen, z.B. ausgebrochene Tiere verursachen einen Verkehrsunfall oder beschädigen die aufstehenden Kulturen der Nachbarn.

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Bauherrenpflicht

Mitversichert ohne Bausummenbegrenzung in der BHV.

Schäden, die Dritte an der Baustelle, z.B. durch unzureichende Absicherungen erleiden.

 

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Haus- und Grundbesitzerpflicht

Absicherung der Verkehrsversicherungspflichten des Haus- und Grundstückseigentümers.

Durch unzureichende Sicherung des Betriebsgrundstücks erleidet ein Dritter einen Schaden, z.B. ein Kind fällt in den Güllekanal, der zum Abpumpen der Gülle geöffnet wurde.

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Umwelthaftpflicht

Absicherung von Umweltschäden Dritter, die durch die Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen oder durch das Betreiben von genehmigungspflichtigen Anlagen entstehen. Beitragsfreie Mitversicherung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung bis zu bestimmten Mengenschwellen.

Durch das Auftreten von umweltgefährdenden Stoffen, entstehen Schäden an fremden Grundstücken.

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Kfz-Haftpflicht

PKW, Schlepper, Anhänger über 25 km/h.

Schäden Dritter durch Gebrauch des Fahrzeugs.

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