Kleine Unfälle mit großer Wirkung!
Gerade im Handwerk können kleine Pannen schnell geschehen. Wer kennt es nicht: der Eimer, der dem Handwerker aus der Hand gleitet und einen vorbeigehenden Spaziergänger auf den Kopf fällt. Als Inhaber eines Handwerksbetriebes sind Sie nach dem Gesetz zu Schadenersatz verpflichtet, wenn durch Ihr Verschulden oder das Ihrer Betriebsangehörigen andere zu Schaden kommen.
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Die genannten Beispiele zeigen, wie schnell es hier zu kleineren Unfällen kommen kann, für die Sie als Unternehmer aber voll haften müssen. Wir haben für Sie die wichtigsten Versicherungen zum Thema Haftung zusammengestellt und beraten Sie gerne, um mit Ihnen gemeinsam das für Sie optimale Versicherungspaket zusammenzustellen. |
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